Bedingungen zur Nutzung des Vereins-Logos durch Dritte
Gerne stellen wir Ihnen unser Logo zur Verfügung. Dafür haben wir folgende Vorgehensweise festgelegt. Das Logo des Vereins Projekt Schmetterling e.V. ist ein rechtlich geschütztes Markenzeichen, dessen Einsatz eindeutig bestimmt sein muss. Ziel dieser Regelung ist, die Verhinderung des missbräuchlichen oder fahrlässigen Einsatzes des Logos und damit die Schädigung der „Marke“ Verein Projekt Schmetterling. Nutzung des Logos in jedweder Form (mit/ohne Claim, in allen Dateiformaten etc.) durch Einbau in Websites, Verwendung auf Drucksachen und anderen Kommunikationsmitteln des Dritten als Referenz für eigene karitative Aktivitäten.
Die Nutzung des Vereinslogos ist in jedem Einzelfall, unabhängig von Einsatzweise und Dauer zu beantragen und zu genehmigen.
Ordentliche und fördernde Mitglieder: Einsatz des Logos generell ohne weitere Vorbedingungen erlaubt in Verbindung mit einem Hinweis auf die Mitgliedschaft im Verein.
Ehrenamtlich tätige Dritte ohne Mitgliedschaft (Agenturen, Grafiker etc.): Einsatz generell erlaubt, sofern der ehrenamtliche Beitrag dauerhaft und nachhaltig ist; bei sporadischen Einzelleistungen geringeren Umfangs ist eine Verwendung des Logos nicht vorgesehen.
Sponsoren bei Events (z.B. Caterer, Berater, Veranstalter von Ko-Veranstaltungen etc.): Verwendung des Logos grundsätzlich nur in Verbindung mit dem jeweiligen Einzelanlass. Ab einem geldwerten Beitrag von mindestens 1.500 Euro oder dauerhaftem Engagement ist die Nutzung in weiterem Umfang (z.B. generelle Nennung „XY unterstützt den Verein Projekt Schmetterling“ o.ä.) ohne den direkten Einzelbezug möglich. Diese Nutzungserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr; sollte anschließend keine weitere Förderung mehr erfolgen, behält sich der Verein vor, die Nutzungserlaubnis zurück zu nehmen und auf Entfernung des Logos zu bestehen.
Sponsoren und Spender: Verwendung des Logos zunächst nur in Verbindung mit der jeweiligen Einzelspende. Ab einem geldwerten Beitrag von mindestens 1.500 Euro oder dauerhaftem Spenden ist die Nutzung in weiterem Umfang (z.B. generelle Nennung „XY unterstützt den Verein Projekt Schmetterling“ o.ä.) ohne den direkten Einzelbezug möglich. Diese Nutzungserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr; sollte anschließend keine weitere Förderung mehr erfolgen, behält sich der Verein vor, die Nutzungserlaubnis zurück zu nehmen und auf Entfernung des Logos zu bestehen.
Eine nicht abgestimmte/freigegebene Nutzung ist nicht zulässig und umgehend wieder rückgängig zu machen. Aus dem Vorliegen der obigen Kriterien für die Logo-Verwendung folgt kein Rechtsanspruch. Der Verein behält sich vor, eine Genehmigung zur Verwendung des Logos ohne Begründung oder Schadensersatz widerrufen zu können. Wenn Sie unser Logo nutzen möchten, senden Sie bitte eine Mail zur Genehmigung und Freigabe mit Hinweis auf einen der o.g. Punkte an andrea.bolz(at)verein-schmetterling.de. Vielen Dank!